Anwaltskanzlei Burggraf

Kanzleiphilosophie

Unsere Berufsphilosophie besteht im Wesentlichen darin, Rechtsproblemen durch Beratung präventiv zu begegnen und streitige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.

Ganzheitliches Beratungskonzept

Warum benötige ich überhaupt Beratung?

Eine gute Beratung hilft bei wichtigen Schritten im Leben wie z.B. Ehe, Eigenheim, Hausbau oder dem Weg in die berufliche Selbständigkeit Fehler zu vermeiden. So können Probleme rechtzeitig erkannt und gelöst werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie noch klein sind. Außerdem wird durch eine Beratung das Problembewußtsein für die Zukunft sensibilisiert, so daß viele Probleme auch von alleine erkannt werden können. Letztlich hilft eine rechtzeitige Beratung teure und meist unüberschaubare Gerichtsprozesse zu vermeiden und ist somit immer günstiger.

Welche Beratung ist für mich die beste?

Die beste Beratung für einen Menschen ist die, welche die individuellen Vorstellungen eines Menschen von Lebensqualität beachtet und möglichst viele dieser Belange bei Empfehlungen berücksichtigt.

Die Lebensqualität eines Menschen wird maßgeblich von den vier Grundpfeilern des Lebens, nämlich Familie/Freunde, Gesundheit, Arbeit und Freizeit bestimmt, nach denen man auch eine grobe und nicht abschließende Zuordnung der Rechtsgebiete vornehmen kann. Jeder von diesen vier Grundpfeilern steht mit den anderen in unmittelbarer Wechselwirkung. So ist es nicht möglich die Themenbereiche eines Pfeilers besonders stark auszuprägen, ohne die eines anderen zu vernachlässigen. Ein Mensch kann beispielsweise nicht Spitzenleistungen in seinem Beruf vollbringen, seiner Eltern- und/oder Partnerrolle gerecht werden, erfolgreich und regelmäßig einem Hobby nachgehen, ohne daß dies langfristig zu Lasten seiner Gesundheit geht.

Ganzheitliches Beratungskonzept

Eine ausgewogene Beratung setzt den Hebel an der richtigen Stelle an und trägt somit zur Lebensqualität bei. So kann man sich anläßlich der Geburt seines Kindes beispielsweise mit seinem Arbeitgeber frühzeitig über die Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit in der Elternzeit) verständigen. Eventuell ist sogar die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (Homeoffice) möglich. Eine rechtzeitige Beratung kann dann dazu führen, daß der betreuende Elternteil Familie und Beruf besser vereinbaren kann ohne seine Freizeitaktivitäten mehr als notwendig einschränken zu müssen.

Wann reicht eine Beratung nicht mehr aus?

Trotz aller Vorsicht und präventiver Maßnahmen kann man sich nicht vor allen äußerlichen Ereignissen schützen. Unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Tod eines nahen Angehörigen, ein Verkehrs- oder Sportunfall, Insolvenz des Arbeitgebers, betriebsbedingte Kündigung etc. treffen einen der vier Grundpfeiler des Menschen immer hart und wirken sich in der Regel auch mittelbar auf die anderen aus.

Unfall

So ist bei einem Sport oder Verkehrsunfall nicht nur primär der Grundpfeiler der Gesundheit betroffen. Neben den gesundheitlichen Folgen kann man möglicherweise seinem Beruf nicht nachgehen und muß Einkommenseinbußen hinnehmen (z.B. der unversicherte Selbständige, im Falle der verschuldeten Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit). Eine längere Krankheit stellt auch eine Belastung für die Familie dar, da geplante Familienaktivitäten wie z.B. Urlaub entfallen können und ein Pflegebedarf entsteht. Viele weitere Folgen sind hierbei denkbar.

In diesen Fällen treten wir aktiv für unsere Mandanten auf und versuchen das Gleichgewicht notfalls auch durch einen Gerichtsprozeß wieder herzustellen.