Honorare
Erstberatung / Beratung
Die für ein Erstberatungsgespräch entstehenden Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Für Verbraucher sind diese hierbei auf maximal 190,- € netto beschränkt. Sollte es infolge des Erstgesprächs in dieser Angelegenheit zu einer weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit kommen, rechnen wir Ihnen die Erstberatungsgebühr auf das Endhonorar an.
Für Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung berechnen wir den Stundensatz eines Anwalts mit 180,- € netto, soweit keine Abrechnung gem. RVG vereinbart ist. Unseren Stammmandanten unterbreiten wir natürlich gerne individuelle Honorarangebote.
In jedem Fall teilen wir Ihnen nach durchgeführter Erstberatung die voraussichtlich entstehenden Kosten mit. Auch ansonsten scheuen Sie sich bitte nicht, auf uns zuzukommen, um sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu lassen.
Gerichtsverfahren
Bei Gerichtsverfahren rechnen wir die gesetzlichen Gebühren gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) nach Streitwert ab. Auf Anfrage ermitteln wir gerne das Kostenrisiko für Sie.
Rechtsschutzversicherungen
Natürlich übernehmen wir gegebenenfalls als Service auch die Abrechnung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie. Aufgrund des zunehmend zurückhaltenden Abrechnungsverhaltens mancher Rechtsschutzversicherungen müssen wir allerdings darauf hinweisen, daß Sie als Mandant für entstandene Kosten haften, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Zahlung verweigert.
Nur am Rande möchten wir Sie darauf hinweisen, daß Sie nicht verpflichtet sind, zu einem bestimmten Rechtsanwalt zu gehen, auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen bestimmten Rechtsanwalt empfohlen hat. Des weiteren sind Sie auch nicht verpflichtet, nur die Beratungs-Hotline Ihrer Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Prozeßkostenhilfe / Beratungshilfe
Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung und auch ansonsten nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie bei hinreichender Aussicht auf Erfolg Ihrer Angelegenheit Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen. Hierzu müssen Sie zunächst das Formular Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse ausfüllen und unterschreiben. Den Antrag stellen wir dann für Sie.
Für die außergerichtliche Beratung können Sie bei dem Amtsgericht, in dessen Amtsgerichtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben, Beratungshilfe beantragen. Bei dem Antrag ist wiederum das Formular Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse auszufüllen und zu unterschreiben. Beratungshilfe wird i.d.R. in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialrecht gewährt. Sie können allerdings nur dann Beratungshilfe beantragen, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag in der selben Angelegenheit noch nicht abgelehnt hat oder Sie noch nicht Beratungshilfe in Anspruch genommen haben.